Sie wollen auf die eAU-Pflicht vorbereitet sein?
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Eckdaten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
| Pflicht für (Zahn)Arztpraxen seit 01.10.2021 |
- technische Voraussetzungen schaffen - Bis 30.06.2022 Papierform parallel ausstellen |
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| Pflicht für Krankenkassen seit 01.01.2022 |
- elektronische eAU Annahme - Bereitstellung durch Praxen |
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| Pflicht für Arbeitgeber ab 01.07.2022 |
- elektronischer Abruf bei Krankenkassen - Beachtung Abrufvoraussetzungen |
Business Break - Was ist das?
Ein kurzer persönlicher Austausch mit unserem Software Solution Berater, der online oder als Präsenztermin stattfindet.
Der Business Break bietet Ihnen die Gelegenheit, sich in einer entspannten Atmosphäre sowie bei einem kleinen Snack, unverbindlich zu informieren.
Ihr Ansprechpartner
Mario Rodler
Tel. +49 (0) 851 7203 - 142
mario.rodler@kopfermann.de